Mit ein paar Ausnahmen, müssen in der EU die meisten Unternehmen keine Mehrwertsteuer bezahlen! Dies gilt auch für EU Unternehmen wenn sie in Europa geschäftlich unterwegs sind (auch manche nicht EU-Staaten eingeschlossen). Viele Unternehmen wissen nicht, dass die Mehrwertsteuer rückerstattungsfähig ist, und verbuchen diese als Kosten. Elite Solutions bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre EU MwST zurück zu bekommen.

Wie hoch ist der Mehrwertsteuer-Satz?

Je nach Land, liegt der normale MwSt-Satz zwischen 14% und 25%, und zwischen 3.6% und 7% der reduzierte Satz.

Welche MwST können wir zurückfordern?

Mehrwertsteuer auf Messekosten, Hotelrechnungen, Bewirtung, Dienstleistungen, Gewehrleistung und Reparatur, sowie Garantiekosten etc., im Grunde auf fast alles was Sie im Rahmen Ihrer geschäftlichen Aktivitäten bezahlt haben.

Was sollen wir tun?

1) Sie müssen für Ihr Unternehmen eine Unternehmensbescheinigung von Ihrem lokalen Finanzamt ausstellen lassen. Beispiele können wir Ihnen gerne zusenden.

2) Sammeln Sie all Ihre originalen Rechnungen für den relevanten Zeitrahmen. Wir können nur originale Belege einreichen, denn Kopien werden von der Behörde nicht akzeptiert. Selbstverständlich werden Sie alle originalen Belege nach der Rückerstattung wieder zurückerhalten. Kopien für Ihre Buchhaltung dienen als Ersatz, bis die Originalen wieder da sind.

3) Eine Vollmacht erteilen - dieses ermöglicht Elite Solutions GmbH Ihre Vertretung bei den Behörden. Dieses Dokument werden wir Ihnen zusenden.

EU Firmen benötigen nur die Vollmacht und die originalen Rechnungen.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Die Rückerstattung dauert momentan zwischen 6 und 12 Monate.

Was kostet dieser Service?

Die Elite Solutions Gebühren richten sich nach dem gesamten MwST-Betrag. Die Gebühren werden mit der vergüteten Mehrwertsteuer verrechnet, so dass im Voraus für Sie keine Belastung entsteht.

Gibt es eine Frist zur Abgabe?

Ja, und zwar am 30.06 für das vorherige Jahr. Wir benötigen Ihre Unterlagen bis spätestens zum 15.06 um eine zeitgerechte Bearbeitung und Einreichung zu ermöglichen! Für EU Firmen ist der Frist der 30.09.